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   BGH, 19.02.1991 - X ZR 14/91   

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https://dejure.org/1991,6972
BGH, 19.02.1991 - X ZR 14/91 (https://dejure.org/1991,6972)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1991 - X ZR 14/91 (https://dejure.org/1991,6972)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - X ZR 14/91 (https://dejure.org/1991,6972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Rücknahme eines Rechtsmittels bei fehlender Zulassung der Prozessbevollmächtigten des Beklagten beim Bundesgerichtshof (BGH) - Eintritt der Wirkungen der Rücknahme jedenfalls mit dem Eingang des Schriftsatzes bei dem zuständigen Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 668
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77

    Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - X ZR 14/91
    Damit steht der Wirksamkeit der Rücknahme nicht entgegen, daß dieses Gericht nach seinem Beschluß vom 4. Dezember 1990 nicht mehr zuständig war; die Wirkungen der Rücknahme treten jedenfalls mit dem Eingang des Schriftsatzes bei dem zuständigen Gericht ein (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1977 - II ZB 5/77, VersR 1977, 574 für die Rücknahme einer Berufung).
  • BGH, 19.11.1984 - GSZ 1/84

    Anträge nach §§ 566, 515 Abs. 3 Satz 2 ZPO durch nicht beim BGH zugelassenen

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - X ZR 14/91
    Als zur Vertretung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht befugte Rechtsanwälte können sie die Rücknahme auch dann noch erklären, wenn das Verfahren - wie hier - inzwischen an den Bundesgerichtshof gelangt ist (BGH - Großer Senat in Zivilsachen - BGHZ 93, 12, 14) [BGH 19.11.1984 - GSZ 1/84].
  • BGH, 11.04.2019 - IX ZR 79/18

    Insolvenzverfahren: Rücknahme einer Forderungsanmeldung; Wirksamwerden der

    In gleicher Weise hat der Bundesgerichtshof bereits über die Rücknahme von Rechtsmitteln entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1977 - II ZB 5/77, VersR 1977, 574; Beschluss vom 19. Februar 1991 - X ZR 14/91, MDR 1991, 668).

    Die gegenüber einem für die Entscheidung über das Rechtsmittel nicht (mehr) zuständigen Gericht erklärte Rücknahme wird jedenfalls dann mit Eingang des Schriftsatzes, der die Rücknahmeerklärung enthält, bei dem zuständigen Gericht wirksam, wenn Anhaltspunkte dafür fehlen, dass die Rücknahme nur gegenüber dem unzuständigen Gericht ausgesprochen werden sollte (BGH, Beschluss vom 19. Februar 1991, aaO).

  • OLG Brandenburg, 24.03.2020 - 3 U 49/16

    Verjährung des Anspruchs auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle;

    Insofern bestehen hier, anders als in der vom Bundesgerichtshof (Rn 26 des Revisionsurteils) Bezug genommenen Entscheidung (X ZR 14/91 vom 19.02.1991) hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Rücknahme nur gegenüber dem (unzuständigen) Insolvenzverwalter ausgesprochen werden sollte und eine Weiterleitung nicht erfolgen sollte.
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2015 - L 3 AL 49/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der

    Dies steht aber der Wirksamkeit der Erledigungserklärung gleichwohl nicht entgegen; denn die Wirkungen der Erledigungserklärung treten jedenfalls mit dem Eingang des Schriftsatzes bei dem zuständigen Gericht ein (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 19. Februar 1991 - X ZR 14/91- unter Berufung auf BGH vom 21. März 1977 (Beschluss) - II ZB 5/77-).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Berechtigter;

    Durch die Vereinigung aller Erbanteile in der Hand des Miterben James B. R. ist der gleiche Rechtszustand eingetreten, wie bei einem ursprünglichen Anfall der Erbschaft an ihn als einen Alleinerben (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1992 - X ZR 14/91 - NJW-RR 1992, 733).
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